Antworten zur Beerdigung

Jedes Mitglied unserer Kirche hat Anspruch auf eine christliche Bestattung. Auch Kinder, die noch nicht getauft sind, können selbstverständlich christlich beerdigt werden. Es besteht inzwischen auch die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit Sarg oder Urne in unserer Kirche abzuhalten. Kirchliche Gebühren fallen bei Amtshandlungen für Gemeindeglieder grundsätzlich nicht an. Zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) werden die Angehörigen der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesem Gottesdienst wird noch einmal der Verstorbenen gedacht. Wenn Sie nach der Bestattung eine Trauerbegleitung wünschen, wenden Sie sich an:
Pfarrer Jochen Trauthig
Tel.: 02631/47380
E-Mail: joachim.trauthig@ekir.de

Gottesdienst anlässlich einer Bestattung in der Kirche
Seit 2004 ist es in unserer Gemeinde möglich, Gottesdienste anlässlich einer Bestattung in der Kirche zu feiern.

Anschließend geht die Gemeinde zum Friedhof, wo dann die Bestattung des Verstorbenen erfolgt. Bei einer Trauerfeier vor der Einäscherung besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier mit Sarg zu begehen.

In den letzten Jahren haben Trauerfeiern bereits in unserer Kirche stattgefunden. Die Resonanz ist durchweg positiv. So war es möglich, dass sich die gesamte Gemeinde in einem Raum versammeln konnte. Viele sagten, es sei besser als auf dem Friedhof, wo sich ein Großteil der Trauergäste außerhalb der Halle versammelt. Auch konnte der Trost von Kirchenlieder erfahren werden.

Das Presbyterium ermutigt die Gemeinde, diese Möglichkeit eines Trauergottesdienstes wahrzunehmen. Die Kirche steht kostenlos zur Verfügung, ggf. müsste die Vergütung des Organisten bezahlt werden.